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VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf im Polizeivollzugsdienst; persönliche bzw. charakterliche Eignung; sachlicher Grund; Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen; Nichtbeachtung von dienstlichen Weisungen; Mitwirkung des Personalrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
- VGH Bayern, 12.12.2011 - 3 CS 11.2397
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
Eine Entlassung kommt ebenfalls dann in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreichen kann, insbesondere weil er unzulängliche Leistungen erbringt (vgl. BVerwG vom 9.6.1981 BVerwGE 62, 267). - BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
Der Begriff der Eignung umfasst dabei auch den Charakter und die Persönlichkeit eines Beamten (BVerwG vom 30.8.1962 BVerwGE 15, 3). - BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65
Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
Die Entlassung eines Beamten auf Widerruf ist nicht auf bestimmte Gründe beschränkt, vielmehr kann grundsätzlich jeder sachliche Grund die Entlassung rechtfertigen (BVerwG vom 26.10.1967 BVerwGE 28, 155).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 6 A 3083/06
Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf im …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
Die fachlichen Leistungsmängel der Beamtin im ersten Ausbildungsabschnitt rechtfertigen ebenfalls die Entlassung nicht; Feststellungen bezüglich fachlicher Leistungsdefizite, die während nur weniger Monate einer (ersten) Ausbildungsphase getroffen werden, bieten regelmäßig kein hinreichendes tatsächliches Fundament für die Prognose, der Anwärter werde das Ziel des Vorbereitungsdienstes nicht erreichen (vgl. OVG NW vom 3.9.2009 Az. 6 A 3083/06 RdNr. 126). - BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58
Rechtsmittel
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
Die Entlassung steht im Ermessen des Dienstherrn, für sie muss aber ein sachlicher Grund bestehen (st.Rspr., BVerwG vom 17.12.1959 BVerwGE 10, 75). - VGH Bayern, 10.06.2003 - 3 CS 03.1398
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
Jedoch eröffnet erst das Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Entlassung dem Dienstherrn das Ermessen für seine Entscheidung (vgl. BayVGH vom 10.6.2003 Az. 3 CS 03.1398 RdNr. 18).
- VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332
Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bereits die aus privatem Interesse erfolgten wiederholten Abfragen in den polizeilichen Datenbanken die Entlassung des Klägers rechtfertigen (vgl. VG Augsburg, B. v. 15.9.2011 - Au 2 S 11.957; bestätigt durch BayVGH, B. v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397).